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Die Zeit läuft ab – prüfen Sie rechtzeitig die Umstellung Ihrer Kältemittel!

Seit dem 01.01.2020 ist eine Befüllung von Kälteanlagen mit Neuware der Kältemittel wie z.B. R404a unter bestimmten Voraussetzungen gesetzlich verboten!

Die Verordnung (EU) Nr. 517/2014 über fluorierte Treibhausgase, kurz F-Gas-Verordnung gilt seit 2015. Sie sieht vor, bis 2030 die Emissionen fluorierter Treibhausgase des Industriesektors um 70% gegenüber 1990 zu verringern.

Seit dem 01.01.2020 ist eine neue Stufe dieser Verordnung erreicht. Diese besagt, dass ungebrauchte F-Gase (Neuware) mit einem GWP-Wert >2500 nicht mehr in Verkehr gebracht werden dürfen – auch nicht zu Service- oder Wartungszwecken!

Dies betrifft ab einer bestimmten Füllmenge unter anderem die bisher häufig verwendeten Kältemittel R404a und R507. Bis 2030 dürfen an bestehenden Anlagen aufbereitete bzw. recycelte F-Gase verwendet werden, bevor ein generelles Nachfüll-Verbot in Kraft tritt. Im Falle einer Havarie ist allerdings nicht gewährleistet, dass das verwendete Kältemittel in ausreichender Menge zur Verfügung steht.

Ob eine eventuelle Umrüstung Ihrer Anlage auf ein anderes Kältemittel möglich ist, gilt es zu prüfen. Als zertifiziertes Unternehmen beraten wir Sie gerne!

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