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77656 Offenburg

Neue F-Gas Verordung ab 01.01.2015

Bis 31.12.2014 waren Sie als Betreiber von ortsfesten Kälteanlagen mit mehr als 3 Kg Kältemittel – Füllmenge verpflichtet mindestens 1 x jährlich eine Dichtheitskontrolle durchführen zu lassen.
Ab 30 Kg Kältemittel Füllmenge 2 x jährlich. Grundlage hierfür ist die EG-VO 2037/2000 ChemOzonSchichtV, und EG-VO 842/2006 F-Gase Verordnung.

Ab 01.01.2015 tritt die neue F-Gas Verordung in Kraft – Was heißt das nun für Sie als Betreiber?
Der Intervall für die Dichtheitsprüfungen richtet sich nicht mehr nach der Kältemittel- Füllmenge, sondern nach dem GWP Wert (Global Warming Potential) oder Treibhauspotential, bezeichnet das Klimaerwärmungspotential eines Treibhausgases im Verhältnis zu Kohlendioxid (CO2). Als Betreiber von ortsfesten Kälteanlagen mit mehr als 5.000 kg CO2-äquivalenter Füllmenge ist man verpflichtet, mindestens 1 x jährlich eine Dichtheitskontrolle durchzuführen. Ab 50.000 kg CO2-äquivalenter Füllmenge 2 x jährlich. Grundlage hierfür ist die (EU) Nr. 517/2014 F-Gase Verordnung.

Kältemittelfüllmengen werden nicht mehr in Kilogramm, sondern nach ihrem Treibhauspotential in CO2-Äquivalenten gewichtet!

Für bestehende Anlagen besteht eine Übergangsfrist bis 31.12.2016 Bitte sprechen Sie uns an, wir berechnen die neuen Wartungsvorschriften und –intervalle gerne für Ihre Anlagen!

Für bestehende Anlagen besteht eine Übergangsfrist bis 31.12.2016

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