R32 vor dem Aus: Was die F-Gase-Verordnung für Ihre Klimaanlage bedeutet
Wer heute eine Klimaanlage kauft, kauft ein Gerät mit Ablaufdatum – zumindest für das Kältemittel darin.
Erinnern Sie sich an die Glühbirne? Erst hieß es, die klassische Birne verschwindet, dann kamen Halogen, dann Energiesparlampe, dann LED. Wer zwischendurch auf die „Übergangslösung“ gesetzt hat, musste ein zweites Mal investieren. Genau diese Situation entsteht gerade in der Kälte- und Klimatechnik: R410A ist praktisch Geschichte, R32 gilt noch als Standard, und trotzdem steht auch sein Verbot bereits im Gesetz.
Dieser Beitrag ordnet ein, was die EU-F-Gase-Verordnung (EU) 2024/573 tatsächlich vorgibt, was das für private und gewerbliche Anlagen bedeutet und wie Sie heute vernünftig planen.
Worum geht es überhaupt?
Seit dem 11. März 2024 gilt die neue F-Gase-Verordnung. Sie verfolgt zwei Ziele gleichzeitig: Die Menge an teilfluorierten Kältemitteln (HFKW), die in der EU verkauft werden darf, wird Schritt für Schritt auf null gesenkt. Und für einzelne Gerätetypen gibt es konkrete Inverkehrbringungsverbote nach GWP-Wert (Treibhauspotenzial). Entscheidend ist dabei der Stichtag: Verboten wird der Verkauf neuer Geräte in der EU, nicht der Weiterbetrieb bestehender Anlagen.
Zum Vergleich: R410A hat ein GWP von etwa 2.088, R32 liegt bei 675. Die kritische Grenze für die nächsten Verbotsstufen ist ein GWP von 150. Darunter liegen praktisch nur noch natürliche Kältemittel wie Propan (R290) oder CO₂ (R744) sowie einzelne HFOs wie R1234ze.
Die Zeitleiste im Überblick
| Stichtag | Gerätetyp | Grenze |
|---|---|---|
| bereits seit 2025 | Mono-Split mit weniger als 3 kg Füllmenge | GWP ab 750 verboten (R410A raus) |
| 01.01.2027 | in sich geschlossene Geräte (Monoblock) bis 50 kW, Split Luft/Wasser bis 12 kW | GWP ab 150 verboten |
| 01.01.2029 | Split Luft/Luft bis 12 kW (klassische Wandgeräte) | GWP ab 150 verboten, R32 raus |
| 01.01.2029 | Split-Systeme über 12 kW (u. a. VRF) | GWP ab 750 verboten, R410A raus |
| 01.01.2030 | Monoblock über 50 kW | GWP ab 150 verboten |
| 01.01.2032 | Monoblock bis 12 kW | keine F-Gase mehr |
| 01.01.2033 | Split-Systeme über 12 kW (u. a. VRF) | GWP ab 150 verboten, R32 raus |
| 01.01.2035 | Split-Systeme bis 12 kW | keine F-Gase mehr |

Für Fälle, in denen Sicherheitsanforderungen den Einsatz brennbarer Kältemittel nicht zulassen, sieht die Verordnung Ausnahmen mit einem höheren GWP-Limit vor. Zudem kann ein Verbot unter bestimmten Bedingungen zeitlich ausgesetzt werden, wenn keine geeigneten Alternativen verfügbar sind.
Mono-Split: Das Ende der klassischen Wandklimaanlage in der heutigen Form
Der Mono-Split, also ein Innengerät plus ein Außengerät, ist die häufigste Bauform im privaten und im kleingewerblichen Bereich. Fast alle aktuellen Geräte arbeiten mit R32. Bis Ende 2028 ist das unproblematisch. Ab dem 1. Januar 2029 dürfen neue Luft/Luft-Splitgeräte bis 12 kW dann nur noch mit Kältemitteln unter GWP 150 in Verkehr gebracht werden. R32 ist damit für Neugeräte Geschichte, und ab 2035 sind in dieser Klasse gar keine F-Gase mehr erlaubt.
Für Luft/Wasser-Splitgeräte bis 12 kW (typisch bei Wärmepumpen) kommt die Grenze sogar schon 2027.
VRF: Mehr Zeit, aber kein Freibrief
Im gewerblichen Bereich sind VRF- bzw. Multi-Split-Anlagen über 12 kW weit verbreitet, etwa in Büros, Praxen, Hotels oder Gewerbeobjekten. Hier verläuft der Ausstieg zweistufig: Ab 2029 verschwinden Geräte mit R410A vom Markt, ab 2033 auch die mit R32. Das klingt nach viel Zeit, ist aber für eine Anlage, die 15 bis 20 Jahre laufen soll, ein kurzer Horizont. Und: Die Hersteller entwickeln ihre Produktlinien bereits heute auf die Zeit nach 2033 hin. Ersatzgeräte, Erweiterungen und Komponenten für R32-Systeme dürften deutlich früher knapper werden als der Stichtag vermuten lässt.
Die Übergangskältemittel: Brücke ohne Gegenufer
Zwischen R410A und der Zukunft hat die Branche mehrere Zwischenlösungen entwickelt, etwa R32 selbst oder Mischungen wie R454B oder R452B. Das Problem: Diese Kältemittel liegen mit einem GWP zwischen rund 450 und 700 über der kommenden 150er-Grenze. Sie sind also keine Lösung für die Zeit nach den Verbotsstichtagen, sondern genau das, was der Name sagt: ein Übergang.
Was bleibt, ist ein eng begrenzter Kreis von Kältemitteln:
- R290 (Propan): GWP ca. 3 (oder 0,02 nach neuer F-GaseVO), sehr effizient, aber brennbar. Das macht Füllmengenbegrenzungen, Aufstellbedingungen und Sicherheitskonzepte nötig.
- R744 (CO₂): nicht brennbar, aber mit sehr hohen Betriebsdrücken, bei Klimageräten bisher wenig verbreitet.
- HFOs wie R1234ze oder R1234yf: GWP unter 1, schwach brennbar, aber chemisch weiterhin fluorierte Verbindungen.
- Wasser oder Wasser-Glykol als Wärmeträger: nicht als Kältemittel, sondern als Konzept, bei dem das Kältemittel in einem kompakten, geschlossenen Kreis im Gerät bleibt.
HFO und PFAS: Die zweite Front
Hier lohnt ein genauer Blick, denn die Lage ist komplexer, als sie oft dargestellt wird. Die F-Gase-Verordnung selbst verbietet Neugeräte nach Leistungsklasse und Bauart, siehe oben. Parallel läuft auf EU-Ebene aber ein separates Verfahren: Die geplante PFAS-Beschränkung unter REACH, vorangetrieben von Deutschland, den Niederlanden, Dänemark, Schweden und Norwegen. Sie könnte auch Kältemittel treffen, die unter die PFAS-Definition fallen, darunter die HFOs R1234yf, R1234ze und R1233zd. Wie weit die Beschränkung am Ende geht, welche Ausnahmen für Kälte- und Klimatechnik gelten und welche Übergangsfristen vorgesehen werden, ist nach unserem Kenntnisstand noch nicht abschließend entschieden.
Das ist die eigentliche Unsicherheit für die Branche: Wer heute auf HFO-Systeme als „sichere“ Lösung unter 150 GWP setzt, könnte mittelfristig vor demselben Problem stehen wie die Nutzer von R32 heute. Die konsequenteste Antwort auf beide Verfahren sind natürliche Kältemittel.
Was bedeutet das für Sie?
Private Klimatisierung: Wer 2026 oder 2027 ein R32-Splitgerät kauft, ist rechtlich auf der sicheren Seite, und das Gerät darf auch nach 2029 weiterbetrieben und gewartet werden. Für Neuanschaffungen lohnt sich aber die Frage, ob nicht schon jetzt ein Gerät mit R290 sinnvoll ist, vor allem bei Neubau oder Komplettsanierung.
Gewerbliche Klimaanlagen: Hier ist vorausschauende Planung wichtig. Ein VRF-System, das 2026 installiert wird, läuft idealerweise bis Mitte der 2040er Jahre. Der Ausstieg aus R32 im VRF-Bereich fällt in die Mitte dieser Laufzeit. Das beeinflusst Ersatzteilverfügbarkeit, Kältemittelpreise und Erweiterungsmöglichkeiten. Bei Neuplanung sollten Systeme mit natürlichen Kältemitteln oder wassergeführte Konzepte ernsthaft geprüft werden.
Bestandsanlagen: Bestehende Anlagen dürfen weiterbetrieben werden. Verteuern dürfte sich aber die Wartung, weil die Verfügbarkeit von Kältemitteln durch die HFKW-Mengenreduktion (Phase-down) sinkt. Regelmäßige Dichtheitskontrollen und sauber dokumentierte Wartung werden dadurch noch wichtiger.
Was das für die Branche bedeutet
Die Branche steht vor dem größten Technologiewechsel seit dem Ausstieg aus FCKW und R22. Brennbare Kältemittel stellen höhere Anforderungen an Planung, Montage, Dichtheitsprüfung und Sicherheitskonzept. Das verlangt Fachwissen, Schulung und Sorgfalt, und es trennt zunehmend Meisterbetriebe von Anbietern, die lediglich Geräte montieren. Gleichzeitig steigt die Bedeutung wassergeführter Systeme und von Monoblock-Lösungen, bei denen das Kältemittel im Gerät bleibt und nur Wasser durch das Gebäude geführt wird. Für Planer und Betreiber bedeutet das: Die Kältemittelfrage gehört künftig an den Anfang jeder Projektentscheidung, nicht mehr an deren Ende.
Unser Rat aus der Praxis
Wir empfehlen, bei jeder Investition in Kälte- und Klimatechnik zwei Fragen zu stellen: Wie lange soll die Anlage laufen? und Welches Kältemittel hat in dieser Zeit noch eine Zukunft? Ein Gerät, das heute günstig ist, kann sich über Wartungs- und Ersatzteilkosten schnell als die teurere Wahl erweisen.
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Stand der Angaben: Oktober 2026. Maßgeblich ist Anhang IV der Verordnung (EU) 2024/573
